Rechtsprechung
RG, 02.12.1933 - I 116/33 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Zur Frage der Beweislast im Streit um Neuheit und Eigentümlichkeit eines Geschmacksmusters. 2. Kann in der Nachbildung eines Teils des zusammengesetzten (kombinierten) Musters eine Verletzung des nur als Ganzes angemeldeten Musters gefunden werden? 3. Ist die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 142, 341
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 29.03.1957 - I ZR 236/55
Bauwerk und Kunstschutz
§ 2 KunstUrhG, der nur im Zusammenhang mit § 1 KunstUrhG richtig zu verstehen ist, besagt im Gegenteil, daß die in § 2 genannten Werke nicht deshalb des Kunstschutzes entbehren sollen, weil sie in erster Linie zu Gebrauchszwecken geschaffen und bestimmt sind (RGZ 142, 341) [346]). - BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 131/61
Plastikkorb
In gleicher Weise, wie derjenige, der erworbene, schutzfähige Teile eines Geschmacksmusters gutgläubig verwertet, eine objektive Verletzung des Geschmacksmusterrechtes begeht (RGZ 142, 341) und deshalb auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, liegt ein objektiver Verletzungstatbestand auch vor, wenn mit einer auf ein geschütztes Muster zurückgehenden Spritzgußform von dem Erwerber dieses Werkzeuges Erzeugnisse hergestellt und vertrieben werden, die mit den geschützten Gestaltungselementen der nachgebildeten Form übereinstimmen.